Herzlich
willkommen

Herzlich willkommen bei Babysitter-mit-Herz in Puchheim


Schön, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben.

Ich biete liebevolle, zuverlässige und individuelle Babysitter-Betreuung für Familien in Puchheim, Fürstenfeldbruck, München und Umgebung an.

Als Babysitterin betreue ich Ihr Kind in seiner vertrauten Umgebung, ganz auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Kindes abgestimmt. Ob am Nachmittag, abends oder am Wochenende – ich unterstütze Sie flexibel und verantwortungsvoll im Familienalltag.

Ich bin seit 2014 mit viel Freude und Engagement in der Kinderbetreuung tätig und bringe umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Kindern unterschiedlichen Alters mit. Mir ist es wichtig, dass sich Ihr Kind bei mir sicher, gesehen und geborgen fühlt. Gemeinsames Spielen, Basteln, Vorlesen oder einfach da sein – immer mit Herz, Geduld und Aufmerksamkeit.

Gerne bespreche ich Ihre individuellen Wünsche und Betreuungszeiten persönlich mit Ihnen.


Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.

Auf einen Blick zusammengefasst:

QUALIFIZIERTE BETREUUNG:
Ich bringe fundierte Qualifikationen in der Kinderbetreuung mit:
seit 2014 als Kindertagespflegeperson ausgebildet, regelmäßige Fortbildungen, Erste‑Hilfe‑Kurs für Kinder, dazu Zertifizierungen als Genussmanagerin (Sarah‑Wiener‑Stiftung) und Gesundheitsmanagerin (Stiftung Kindergesundheit).

INDIVIDUELLE BETREUUNG:
Beim Babysitting geht es um individuelle 1:1‑Betreuung oder Betreuung kleiner Gruppen – ganz nach Ihren Wünschen und den Bedürfnissen Ihres Kindes. So entsteht ein sicherer, wertschätzender und liebevoller Betreuungsrahmen.

FLEXIBILITÄT:
Ich biete Betreuung zu variablen Zeiten an – z. B. am Nachmittag, abends oder am Wochenende – und gehe dabei gezielt auf Ihre zeitlichen Anforderungen ein.

RECHNUNGSSTELLUNG & NACHWEIS:
Sie erhalten für jede Betreuung eine ordnungsgemäße Rechnung, die für Sie transparent und nachvollziehbar ist – wichtig für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT:
Eltern können Kosten für Babysitting und andere Formen der Kinderbetreuung teilweise in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

  • Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (z. B. Überweisung) erfolgt.

  • Die Betreuungskosten sind bis zu einem bestimmten Maximalbetrag und Anteil absetzbar, wenn das Kind im Haushalt lebt und unter 14 Jahre alt ist